Der Onlinedurchsuchungswahnsinn
Heute morgen musste ich es mir wieder im Radio anhören. „Wir brauchen die Onlinedurchsung, weil Deutschland ein durch islamistische Anschläge gefährdetes Land ist“. Leider weiß ich nicht mehr, wer das gesagt hat, es war eine Frau und ich hörte es in den Nachrichten auf B5 aktuell (übrigens sehr zu empfehlen wenn man am Ball bleiben will.).
Was mir aufstößt ist die Tatsache, daß Terroristen wohl kaum Ihre verschlüsselten Daten entschüsseln werden, Ihre Firewall absichtlich deaktivieren und vmtl. auch nicht dumm sind. D.h. wenn wir die gesetztlich erlaubte Onlinedurchsuchung mal haben, dann trifft es vmtl. die „dummen“ Musikdownloader, die Ihren Computer bei Aldi geholt haben und gar nicht wissen was Sie da tun, aber sicherlich nicht „Profi-Terroristen“.
Desweiteren muss man sich überlegen, was mit so einem Gesetz für Folgen verbunden sein können:
- Ein besonders hartnäckiger Firewall kann u.U. als “Widerstand” gegen Vollstreckungstrojaner geahndet werden.
- Das „Anwalts-Programm“, welchen den Bundes-Trojaner bei der Durchsuchung auf die Finger schaut muss unbedingt ständig aktuell gehalten werden!
- Es kann nötig sein, daß ein spezielles Programm Ihres Vertrauens dem Bundestrojaner Gesellschaft leistet und bei bedarf als Zeuge fungiert. Die Frage ist, ob ein Screenshot des Windows Task-Managers ausreichend dokumentiert, daß das „Zeugen-Programm“ auch tatsächlich lief!
- Bei der Verwendung eines Anti-Trojaner-Programms sollte man allerdings darauf achten, den Bundes Trojaner nicht zu löschen oder in Quarantäne zu nehmen. Es besteht die Gefahr, dass man sich des Mordes oder der Freiheitsentziehung in Mittäterschaft mit dem Produzenten des Anti-Trojaner-Programms schuldig macht. Bei einem Bundesbeamten, der in Verrichtung seines Dienstes unterwegs ist, kann das weit reichende Konsequenzen mit sich bringen.
Teilweise Ideen von jurblog